Wann?
- in Fragen der Schullaufbahn
- bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- bei sonstigen Problemen in der Schule
Wen?
Kooperation?
Gegebenenfalls stellen Beratungslehrer Kontakt zu außerschulischen Institutionen wie Schulpsychologischen Beratungsstellen, zu Erziehungsberatungsstellen oder stadtteilbezogenen bzw. örtlichen sozialen Diensten her.
Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit
- Freiwilligkeit: Beratung erfolgt immer auf freiwilliger Basis, denn Hilfe ist nur möglich, wenn sie auch gewünscht wird.
- Verschwiegenheit: Der Beratungslehrer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur der Ratsuchende selbst kann ihn von der Schweigepflicht entbinden.
- Gemeinsame Konfliktlösung: Es wird versucht gemeinsam ein Ziel zu erarbeiten.